Medienmitteilung Ortsplanungsrevision

Die SVP Stadt St.Gallen hat ihre Vernehmlassungsantwort zur Ortsplanungsrevision (OPR) eingereicht. Sie unterstützt die Entschlackung der Bauvorschriften, etwa den kleineren Grenzabstand von 5.0 auf 3.0 Meter und den Wegfall der Geschosszahlbeschränkung. Doch leider geht der Entwurf dort, wo zugunsten bauwilliger Personen und Investoren hätte entschlackt werden können, zu wenig weit. Stattdessen erhalten der Stadtrat mehr Kompetenzen und die Behörden mehr Interpretationsspielraum, was die Attraktivität der Stadt weitaus stärker beeinträchtigt, als die wenigen positiven Punkte sie verbessern. Die negativen Punkte sind für Liegenschaftsbesitzer, Gewerbe und Bevölkerung teuer, unverhältnismässig oder demokratisch fragwürdig. Hier verlangt die SVP grundlegende Korrekturen. Ohne Korrekturen in den wesentlichen Punkten wird sich die SVP gezwungen sehen, das Referendum zu ergreifen.
Im Zentrum steht der ökologische Ausgleich: 25 Prozent der anrechenbaren Grundstücksfläche verlangt der Stadtrat künftig in sämtlichen Zonen, obwohl der Planungsbericht selbst nur schweizweite Richtwerte von 15 bis 18 Prozent nennt. Das gefährdet Neuansiedlungen und zwingt bestehende Industrie- und Gewerbebetriebe, Ausbau- und Investitionsvorhaben ausserhalb der Stadt St.Gallen zu realisieren. Der Stadtrat schwächt damit den Wirtschaftsstandort und nimmt den Verlust von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen in Kauf, und das für einen ökologischen Nutzen, der kaum spürbar sein wird. Zum Vergleich: Nach der kantonalen Vollzugshilfe beträgt der ökologische Ausgleich bei Infrastruktur- und Freizeitanlagen höchstens 7 Prozent und bei Abbauvorhaben höchstens 15 Prozent. Nur Golfplätze liegen mit 33 Prozent über den 25 Prozent, die der Stadtrat für jedes Grundstück in jeder Zone verlangt. Ein Gewerbegrundstück soll damit mehr als das Dreifache dessen leisten, was für Infrastruktur- und Freizeitanlagen gilt. Eine Abwanderung von Industrie und Arbeitsplätzen ist bei dieser Vorgabe nicht nur möglich, sondern absehbar. An solchen Utopien festzuhalten ist verantwortungslos.
Ebenso wenig akzeptiert die SVP, dass der Stadtrat wesentliche Fragen am Parlament und am Volk vorbei regeln will. Die Berechnung des ökologischen Ausgleichs und die Ersatzabgabe für Spiel- und Begegnungsbereiche sollen nicht im Baureglement stehen, sondern in einem Vollzugsreglement des Stadtrats, ohne Parlament und ohne Referendum. Bei den Schutzverordnungen wiederholt sich das Muster: Der eigentliche Eingriff steckt in Inventarblättern, die der Stadtrat erlässt und die weder dem Stadtparlament noch dem Referendum unterstehen. Auch eine Auflage, damit belastete Grundeigentümer im richtigen Zeitpunkt und nicht erst mit Eingabe eines Baugesuchs von der Belastung erfahren, ist nicht vorgesehen. Das ist aus demokratiepolitischer Sicht nicht hinnehmbar. Das Baureglement beschliesst das Stadtparlament, und dagegen können die Stimmberechtigten das Referendum ergreifen. Ein Vollzugsreglement erlässt der Stadtrat allein. Wer über Umfang und Kosten eines Eingriffs ins Eigentum und damit über Investitionen in dieser Stadt entscheidet, muss sich der demokratischen Kontrolle stellen. Nach dem Legalitätsprinzip gehören solche wesentlichen Rechtssätze deshalb in ein Reglement, das öffentlich beraten wird und über das abgestimmt werden kann.
Reine Ideologie sind aus Sicht der SVP die neuen Vorgaben zum Stadtklima mit offenen Auflagen und mikroklimatischen Analysen sowie der pauschale ökologische Ausgleich. Sie gehen zu weit und weichen zu stark vom geltenden und übergeordneten Recht ab. Sie sind stark zu überarbeiten, sofern sie nicht ersatzlos zu streichen sind, und zumindest in einer separaten Vorlage zu behandeln. Die Gestaltungsanreize für Neubauten und Bestandserweiterungen sind im Grundsatz richtig, werden aber durch eine Wettbewerbspflicht und ein Abbruchverbot von 15 Jahren für einen Grossteil der Bauherrschaften wirkungslos. Ideologisch geprägt ist auch die Besetzung der Baubewilligungskommission und des Sachverständigenrats: Beide sollen ein Mitglied in «Stadtökologie» erhalten, obwohl die Schweiz keinen eigenständigen, geschützten Abschluss mit diesem Namen kennt. Das schwächt die Sicht der Bauherrschaft und verteuert die Verfahren. Besser wäre als Gegenpart ein Bauökonom oder ein ausgewiesener, ausführender Baufachmann aus der Region. Nicht Idealisten, denen das Schönste und Teuerste gerade gut genug ist, sondern Realisten täten beiden Gremien gut. Hinzu kommt, dass der Entwurf feste Masse reihenweise durch unbestimmte Rechtsbegriffe ersetzt. Die Folge für die Bauherrschaft: mehr Vorabklärungen, mehr Gutachten, längere Verfahren, weniger Planungssicherheit und höhere Kapitalkosten, am härtesten für kleine Eigentümer.
Will der Stadtrat an den materiell neuen, ideologisch geprägten Bestimmungen festhalten, soll er sie als separate Vorlage ins Parlament bringen, um die notwendige Revision nicht zu gefährden. So können die unbestrittenen Punkte als Baureglement beschlossen werden. Tut er das nicht, gefährdet nicht die SVP die Ortsplanungsrevision, sondern der Stadtrat. Die beiden Kernpunkte, der ökologische Ausgleich und die Auslagerung wesentlicher Regelungen ins Vollzugsreglement, sind für die SVP zwingende Bedingungen für die Zustimmung zum Revisionspaket. Wird der Entwurf in den wesentlichen Punkten nicht im Sinne ihrer Vorschläge überarbeitet, sieht sich die SVP gezwungen, das Referendum zu ergreifen. Sie tut dies im Wissen, dass es dadurch zu weiteren Verzögerungen kommt und die Stadt diese OPR braucht. Der Stadtrat hätte die Chance gehabt, die Vorlage schon viel früher in den politischen Prozess zu geben. Aber die SVP lässt sich durch die Versäumnisse des Stadtrats nicht erpressen, einen derart unausgegorenen Entwurf mit so weitreichenden Folgen für die Stadt, die Liegenschaftsbesitzer und die Bevölkerung durchzuwinken.
Die SVP Stadt St.Gallen erwartet, dass der Stadtrat ihre Anträge ernsthaft aufnimmt, bevor das Volk das letzte Wort hat.
Für Fragen zum Artikel stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
David Vosseler
Präsident SVP Stadt St.Gallen
E-Mail: David.Vosseler@svp-stgallen.ch
René Neuweiler
Stadtparlamentarier SVP
E-Mail: info@rene-neuweiler.ch
Tel. Nr.: 079 207 82 52
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