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Informationen zur Hauptversammlung der SVP Stadt St.Gallen

Informationen zur Hauptversammlung der SVP Stadt St.Gallen
Der Bundesrat hat am 16. März 2020 die Situation in der Schweiz als ausserordentliche Lage eingestuft und die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Gemäss COVID-19-Verordnung 2 und Änderung vom 16. März 2020 (SR 818.101.24) ist es verboten, öffentliche oder private Veranstaltungen, einschliesslich Vereinsaktivitäten durchzuführen. Die Parteileitung der SVP Stadt St.Gallen hat deshalb beschlossen, die diesjährige Hauptversammlung ohne Mitglieder und Gäste durchzuführen.
Das Verbot des Bundesrats gilt bis zum 08. Juni 2020 (Verlängerung nicht ausgeschlossen). Für Versammlungen von Gesellschaften enthält die COVID-19-Verordnung 2 Sondervorschriften, so dass die Stimmberechtigten ihre Rechte unter Einhaltung der Vorgaben des BAG betreffend Hygiene und sozialer Distanz wahrnehmen können. Der Veranstalter kann anordnen, dass die Stimmberechtigten ihre Rechte ausschliesslich auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form oder durch einen vom Veranstalter bezeichneten unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben können. Die Parteileitung der SVP Stadt St.Gallen hat unter den gegebenen Umständen entschieden, von dieser Sonderregelung Gebrauch zu machen und die Hauptversammlung sowie die Nominationsversammlungen in schriftlicher Form abzuhalten. Die Mitglieder werden somit die Gelegenheit erhalten, ihr Stimmrecht schriftlich auszuüben.
Die Einladungen zur Mitgliederversammlung mit einer entsprechenden Information und Instruktionen werden am 29.05.2020 versendet. In der Einladung werden die Mitglieder alle Informationen zu den statutarischen Geschäften vorfinden und sich schriftlich dazu äussern können.
Die Parteileitung der SVP Stadt St.Gallen bedauert, dass die Hauptversammlung nicht im gewohnten Rahmen durchgeführt werden konnte. Ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewöhnliche Massnahmen.

Die Parteileitung Dank den Mitgliedern für das Verständnis und freut sich sie alle Möglichst Bald wieder an einer Veranstaltung persönlich begrüssen zu dürfen.

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